| Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | S Satzung |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 05.10.2025, 12:01 |
§14 Bundesversammlung (8) BDK-Anträge
Satzungstext
(8) Anträge, die auf der Bundesversammlung behandelt werden sollen, müssen
mindestens 6 Wochen vor der Bundesversammlung dem Bundesvorstand vorliegen und
umgehend online veröffentlicht werden. Spätestens 4 Wochen (Poststempel) vor der
Bundesversammlung sollten die Anträge an die Kreisverbände verschickt werden.
Antragsschlüsse für Dringlichkeits- und Änderungsanträge werden in der
Geschäftsordnung der Bundesversammlung geregelt. Antragsberechtigt sind die
Orts- und Kreismitgliederversammlungen bzw. Kreisdelegiertenversammlungen, die
Landesversammlungen bzw. Landesdelegiertenkonferenzen, der Länderrat, der
Frauenrat, der Diversitätsrat, der Bundesfinanzrat, der Parteirat, der BAG-
Sprecher*innenrat, die Bundesarbeitsgemeinschaften, der Bundesvorstand, die
Landesvorstände, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben, die allgemeinen
Parteiausschüsse gem. §13 Parteiengesetz auf Landesebene (Landesausschüsse
etc.), 50 Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, sowie die
Bundesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND und der Bundesvorstand der GRÜNEN
JUGEND. Dringlichkeitsanträge im Laufe der Bundesversammlung sind möglich, wenn
ihre Behandlung von der Mehrheit der Delegierten nicht abgelehnt wird.
Änderungsanträge
- S-19 (Thomas Wolff (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf), Eingereicht)
