| Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 14.10.2025, 13:00 |
§ 20 Bundesfinanzrat (2), Ergänzung Rechnungsprüfer*innen
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Satzungstext
(2) Der Bundesfinanzrat ist in der Regel zuständig für:
1. die Beratung und vorläufige Inkraftsetzung des Bundeshaushaltes bis zur
nächsten Bundesversammlung, die Beratung über den Haushaltsabschluss und die
Budgetkontrolle,
2. die Vorbereitung und Vereinbarungen zur Aufteilung der Finanzmittel zwischen
Bundes- und Landesverbänden und zur Erhebung von Umlagen an den Bundesverband
für die Bundesversammlung,
3. die Beschlussfassung über die Sonderbeiträge auf Grundlage der
Bundesversammlungsbeschlüsse,
4. die Entscheidung über Anträge und Gegenstände, die von anderen Gremien an ihn
verwiesen werden,
5. die Wahl der Mitglieder des Bundesfinanzausschusses
Änderungsanträge
- S-12 (Bundesfinanzrat (dort beschlossen am: 27.09.2025), Eingereicht)
