| Veranstaltung: | 51. Bundesdelegiertenkonferenz Hannover |
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| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 14.10.2025, 13:06 |
§ 7 (3) Pflichten der Mitglieder, Ergänzung Mandatsträger*innenbeiträge
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Satzungstext
(3) Mandatsträger*innen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Europaparlament und im
Deutschen Bundestag sowie Inhaber*innen von Regierungsämtern auf Bundesebene
leisten neben ihren satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen (§ 7 Abs. 2 Punkt 3)
Mandatsträger*innenbeiträge an den Bundesverband. Die Höhe der
Mandatsträger*innenbeiträge wird von der Bundesversammlung bestimmt.
Änderungsanträge
- S-07 (Bundesfinanzrat (dort beschlossen am: 27.09.2025), Eingereicht)
