Mein Artikel dazu unter:
Hintergrund:
Am 10. November 2023 hat der Deutsche Bundestag das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) reformiert. Dabei wurde in § 13k auch eine neue Regelung zur Verringerung der netzengpassbedingten Abregelung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen eingeführt. Link zum Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__13k.html
Ich bin Ideengeber eines Teils des Gesetzes, in dem es um eine besondere Regelung für Betreiber von Windparks und bestehenden Solarparks geht. Im betreffenden vierten Unterpunkt heißt es:
„(4) Für berechtigte Teilnehmer mit einer oder mehreren Entlastungsanlagen, die mit Anlagen nach § 3 Nummer 41 oder 48 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes am selben Netzverknüpfungspunkt angeschlossen und die miteinander im Wege der Direktleitung verbunden sind (Eigenverbrauchsentlastungsanlagen), gilt, dass die Reduzierung der Wirkleistungserzeugung der Erzeugungsanlagen nach § 13 Absatz 1 Satz 1 oder § 14 Absatz 1c Satz 1 zweiter Halbsatz nicht erfolgt, soweit sie nicht den gleichzeitigen Bezug von Abregelungsstrommengen durch Entlastungsanlagen, die am selben Netzverknüpfungspunkt angeschlossen sind, übersteigt." (...)
