| Antrag: | Künstliche Intelligenz mit dem Menschen im Mittelpunkt |
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| Antragsteller*in: | KV Warendorf KMV (dort beschlossen am: 27.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | Gestern, 21:50 |
KI-03-193: Künstliche Intelligenz mit dem Menschen im Mittelpunkt
Antragstext
Von Zeile 193 bis 199:
Denkbar sind deshalb beispielsweise eine Besteuerung von KI-Token oder der durch KI und Robotik entstehenden Wertschöpfung, Abgaben auf besonders ressourcenintensive Recheninfrastruktur oder höhere Körperschaftssteuern für besonders automatisierte Unternehmen und niedrigere für besonders arbeitsintensive Unternehmen. Dadurch würde menschliche Arbeit für Unternehmen wieder attraktiver und der Umbruch in der Arbeitswelt könnte sozial verträglicher gestaltet werden.
Die Erfahrungen des Jahres 2026 führen klar vor Augen:
- Führende KI-Nationen lehnen bindende Regelungen ab, Sicherheitsvorfälle häufen sich, die Entwicklung wird nicht verlangsamt und selbst starke Haftungsregeln würden die Anreize zum Verstoß nicht abmildern.
- Eine Technologie, die das Wissen von Jahrhunderten kollektiver menschlicher Wissenschaft, Literatur und Kunst inkarniert und deren Risiken die ganze Menschheit betreffen, kann nicht dauerhaft im Eigentum weniger Aktionär*Innen verbleiben. Das Wissen der KI gehört der ganzen Menschheit.
Daraus ergibt sich folgerichtig, dass die Kontrolle über die KI bei der Völkergemeinschaft liegen muss.
Wir Grünen treten deshalb für eine Vergesellschaftung der KI ein, denn wir wissen: Eigentum ersetzt Kontrolle nicht, aber Eigentum macht Kontrolle erst möglich. Ein Mehrheitsaktionär sieht alles; eine Aufsichtsbehörde sieht nur, was man ihr zeigt.
Mit diesem Vorgehen soll die Ohnmacht staatlichen Handelns beendet und ein Pfad hin zu Kontrolle und Teilhabe aufgezeigt werden. Wer die Menschheit vor den Risiken der KI schützen will, muss ihr die dafür notwendigen Mittel an die Hand geben. Entscheidend ist dabei die internationale Verstaatlichung der KI. Denn eine Technologie, die aus dem Wissen aller gemacht ist, muss im Eigentum aller stehen.
Um das Ziel einer internationalen, wirksamen KI-Kontrolle zu erreichen, setzen wir Grünen uns für ein dreistufiges Vorgehen auf den Ebenen national, EU und international ein:
- National: Öffentliche Beteiligungen und Gemeinwohl-Infrastruktur
• Der Bund baut eine Beteiligungspolitik an europäischen KI-Unternehmen auf, in der öffentliche Anteile („golden shares") an strategischen KI-Firmen an Auflagen zu Sicherheit, Gemeinwohlverpflichtung und transparenter Trainingsdatenpolitik geknüpft werden. Vorbild ist der American AI Sovereign Wealth Fund Act, den US-Senator Bernie Sanders im Juni 2026 eingebracht hat.
• Rechenzentren, Cloud- und Compute-Infrastruktur für die öffentliche Hand werden konsequent in gemeinwohlorientierter Trägerschaft gebaut.
- Europäisch: Public-Interest-AI-Modell
• Die EU entwickelt ein leistungsfähiges, offenes Basismodell in öffentlicher Trägerschaft (Public Interest AI), das Verwaltung, Wissenschaft, Bildung und den Mittelstand unabhängig von US-Konzernen und geschlossenen Modellen macht. Öffentliche Fördermittel fließen vorrangig in Open-Source- und Open-Weight-Modelle; europäische KI-Gigafactories werden an Gemeinwohl-Auflagen gebunden.
• Das europäische AI-Office wird — über seine Prüfbefugnisse hinaus — mit dem Mandat ausgestattet, Architektur und Eigentumsstrukturen einer demokratischen KI-Aneignung vorzubereiten.
- International: Ein KI-Fonds der Vereinten Nationen
• Ein KI-Fonds der Vereinten Nationen erwirbt durch Kauf der Anteile oder durch eine völkerrechtlich vereinbarte Abgabe die Mehrheit (mindestens 51 Prozent) der Anteile und Stimmrechte an allen Unternehmen, die KI-Modelle auf dem neuesten Stand der Technik entwickeln. Die Firmen bleiben privatwirtschaftlich geführt; private Anleger bleiben beteiligt. Aber die Kontrolle über Entwicklung, Sicherheit und gesellschaftliche Folgen liegt bei der Völkergemeinschaft.
• Die Dividenden des Fonds fließen nach einem festen Schlüssel in die nationalen Haushalte zurück und in chronisch unterfinanzierte globale Gemeinschaftsaufgaben — etwa internationale Friedensmissionen und den Klimaschutz
