Dies ist die Umarbeitung des W-11 «Qualifizierte Vermögensteuer» zu einem Änderungsantrag.
Die Begründung für eine „normale Vermögensteuer“ zusätzlich zur Steuer für besonders große Vermögen ergibt sich aus dem 2. Absatz, insbesondere aus dem Preisauftrieb am Immobilienmarkt durch eine wachsende Zahl „kleiner Millionäre“.
Die Begründung für Gestaltungsaspekte (Vermeidung von Erhebungsaufwand und Doppelbesteuerung) ergibt sich aus dem Zweck der Steuer und daraus, dass die Steuer fair und akzeptanzfähig sein soll.
