Es gibt immer wieder Unklarheiten darüber, was sich hinter dem Begriff der versicherungsfremden Leistungen, die wir laut diversen Parteibeschlüssen aus Steuermitteln finanzieren wollen, genau verbirgt.
Einig ist sich die Fachwelt - auch außerhalb der Grünen Partei - aber weitgehend darin, dass die Beiträge für Bürgergeldempfänger*innen und beitragsfrei in der GKV mitversicherte Familienmitglieder unter diese Definition fallen.
Zum Ausgleich der Kosten für beitragsfrei mitversicherte Kinder gibt es deshalb seit 2011 den allgemeinen jährlichen Steuerzuschuss zum Gesundheitsfonds, der jedoch jahrelang unverändert bei 14,2 Milliarden Euro lag und in diesem Jahr sogar gekürzt wurde. Er muss endlich dynamisiert und mindestens an die Kosten für beitragsfrei mitversicherte Kinder angepasst werden.
Es erscheint mir zudem wichtig, diese Gruppe hier im Text ebenfalls zu nennen, um die Bürgergeldempfänger*innen nicht als einzige Gruppe in der Aufzählung zu haben. Denn das birgt stets das Risiko einer Stigmatisierung.
