Die bereits beschlossene Notfallreform macht eine Aktualisierung der bisherigen Forderungen erforderlich. Die zügige Weiterleitung in die richtige Versorgungsebene trägt dazu bei, Über-, Unter- und Fehlversorgung abzubauen.
Für die stationäre Versorgung verbindet die Konzentration spezialisierter und hochkomplexer Leistungen in erfahrenen Kliniken die notwendige Routine mit der Vermeidung von Komplikationen. Zugleich muss die Grund- und Regelversorgung einschließlich der Geburtshilfe in zumutbarer Entfernung erreichbar bleiben.
Auch bei der ambulanten Versorgung braucht es den gezielten Einsatz der begrenzten Ressourcen. Haus- und kinderärztlich geleitete Primärversorgungszentren als erste Anlaufstelle koordinieren die weitere Behandlung und vermeiden unnötige Doppeluntersuchungen. Die Bezeichnung „Primärversorgungssystem“ entspricht dabei der bereits länger bestehenden grünen Position und verdeutlicht, dass die Versorgung über eine rein arztzentrierte Organisation hinausgeht.
Ein verbindliches Primärversorgungssystem mit einheitlicher, digitaler oder analoger Bedarfsermittlung schafft Orientierung, klare Verantwortlichkeiten und verlässliche Übergänge. So können Patient*innen bedarfsgerecht gesteuert und Wartezeiten an der medizinischen Dringlichkeit ausgerichtet werden.
