U.a. der Deutsche Städtetag fordern seit langem eine stärkere gesetzliche Verankerung ihrer Rolle im SGB XI, um Pflegestrukturen, Quartierskonzepte und Beratungsangebote (wie Pflegestützpunkte) passgenau steuern zu können. Zudem muß eine örtliche Pflegebedarfgsplanung in die Stadt- und Wohnraumplanung mit integriert werden, um frühzeitig die entsprechende Infrastruktur für gemeinschaftliche Wohn- und Pflegeformen, barrierefreies Wohnen für Ältetre und Menschen mit Behinderung, Angebote für alle Generationen sowie eine pflege-unterstützende Infrastrutur an Treffpunkten und Beratung mit einplanen zu können.
Bürokratieabbau statt Scheinflexibilität: Der Städtetag bemängelt in seinen Stellungnahmen zudem, dass bloße terminologische Änderungen oder starre Budgetbündelungen im PNOG noch keine echte Flexibilisierung bei der Leistungsgewährung vor Ort bringen. Die Voraussetzungen für Hilfen müssen so erweitert werden, dass Kommunen pflegende Angehörige und ambulante Strukturen effektiver und unbürokratischer unterstützen können.
