In vielen Tarifverträgen ist vorgesehen, dass die Erfahrungsstufe (die dann mit einer besseren Bezahlung einhergeht) nach einer Auszeit vom Job zurückgesetzt wird. Das ist bei langen beruflichen Pausen vielleicht sinnvoll, aber es muss gesetzlich Ausnahmen geben, wenn jemand wegen Schwangerschaft, Elternzeit oder Pflege von Angehörigen über längere Zeiträume ausfällt. Ansonsten werden es immer wieder die Frauen und Mütter sein, die es nicht schaffen, sich in der Erfahrungsstufe in gleichem Maße wie die Männer hochzuarbeiten. Der Verlust der Erfahrungsstufe und das Zurücksetzen in Stufe 1 bedeutet für die Arbeitnehmer*innen nicht nur akut einen Verdienstausfall, sondern dieser setzt sich bis ins Rentenalter fort und schlägt sich in der Höhe der Rente nieder.
| Antrag: | Zum Besseren. Neues Wachstum für unser Land. |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BAG Frauenpolitik (dort beschlossen am: 26.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 31.10.2026, 11:23 |
