Veranstaltung: | Außerordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Friedrich Foerster (KV Kleve) und 20 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 11.12.2017, 11:57 |
V-29: Damit Armut weniger erblich ist
Antragstext
Unsere Bundestags-Fraktion wird gebeten, sich ab sofort mit allem Nachdruck dafür
einzusetzen, dass auch jugendliche und junge erwachsene Menschen aus Hartz-IV-Familien bis
zum Alter von 25 Jahren monatlich bis zu 450 Euro steuer- und sozialabgabenfrei verdienen
dürfen, ohne dass ihnen dieses Geld beim Berechnen der Hartz-IV-Regelsätze für sich oder die
so genannten „Bedarfsgemeinschaft“, in der sie leben, angerechnet wird.
Begründung
Jugendliche und junge erwachsene Menschen, die NICHT in einer so genannten Hartz-IV-„Bedarfsgemeinschaft“ leben, können bis zu 450 Euro monatlich steuer- und sozial-abgabenfrei verdienen.
Lebt ein jugendlicher oder junger erwachsener Mensch aber in einer so genannten Hartz-IV-„Bedarfsgemeinschaft“, so darf er nur bis zu einem Freibetrag in Höhe von 100 Euro steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdienen. Verdient dieser Mensch mehr als 100 Euro, so ist dieser Verdienst zwar immer noch steuer- und sozialabgabenfrei, aber diesem Menschen werden dann 80 % (!) des 100 Euro übersteigenden Betrages von seinem Hartz-IV-Regelsatz bzw. dem der so genannten „Bedarfsgemeinschaft“, in der er lebt, abgezogen. Von den eigentlich zusätzlich zulässigen 350 Euro, die dieser Mensch noch steuer- und sozial-abgabenfrei verdienen könnte, müsste er also 280 Euro abgeben und dürfte nur 70 Euro behalten. Dadurch wird die Armut der von Hartz IV abhängigen Eltern, der Mutter oder des Vaters, gewissermaßen erblich und der Start in ein Leben mit möglichst gleichen Chancen vom Start ins Arbeitsleben an in der Regel unmöglich gemacht.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass jugendliche und junge erwachsene Menschen aus Flüchtlingsfamilien üblicherweise ALLE vom Bezug von Leistungen nach dem Asyl-bewerber-Leistungsgesetz in den Bezug von Hartz-IV-Regelsätzen wechseln.
Die Altersgrenze von 25 Jahren ist deshalb sinnvoll, weil jugendliche und junge erwachsene Menschen in der Regel bis zu diesem Alter in ihrer so genannten Hartz-IV-„Bedarfs-gemeinschaft“ wohnen bleiben müssen und meistens erst mit 25 Jahren einen Anspruch auf eine eigene Wohnung haben.
Diesem Antrag kann auch deshalb frohen Herzens zugestimmt werden, weil es einerseits zwar den betroffenen jugendlichen und jungen erwachsenen Menschen das Leben wirklich sehr erleichtern könnte, wenn er verwirklicht würde, und er andererseits aber für den Staat so gut wie gar keine Kosten verursachen würde, denn üblicherweise ist so gut wie niemand damit einverstanden, dass 80 % vom Verdienst abgegeben werden müssen und nur 20 % behalten werden dürfen.
weitere Antragsteller*innen
- Aila Maria Cäcilia Banach (Kleve KV)
- Sven Mika van Heek (Kleve KV)
- Alfred Derks (Kleve KV)
- Detlev Koken (Kleve KV)
- Margo Bromont-Koken (Kleve KV)
- Ingrid Tews (Mülheim KV)
- Sayhan Yilmaz (Krefeld KV)
- Hermann Brendieck (Kleve KV)
- Deniz Ertin (Köln KV)
- Nabiha Ghanem (Soest KV)
- Birgitt Höhn (Kleve KV)
- Rebecca Knecht (Kleve KV)
- Walter Hoffmann (Kleve KV)
- Gabi Höpfner (Kleve KV)
- Jan Holtfester (Kleve KV)
- Bruno Jöbkes (Kleve KV)
- Andreas Mayer (Kleve KV)
- Michael Baumann-Matthäus (Kleve KV)
- Norbert Banach (Recklinghausen KV)
- Torsten Kannenberg (Kleve KV)
Änderungsanträge
- V-29-001 (KV Emden (beschlossen am: 12.01.2018), Zurückgezogen)
Kommentare
Marc Kersten:
Wir sollten uns da eine Gesamtlösung überlegen!