Veranstaltung: | Außerordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | Karl-Wilhelm Koch (Vulkaneifel KV) und 26 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 13.12.2017, 16:15 |
V-13: Die Gefahr von Nuklearterror nicht verdrängen, sondern vermindern
Antragstext
Die Gefahr, dass eine nukleare Katastrophe gezielt „von außen“ oder durch eindringende oder
langfristig eingeschleuste Täter herbeigeführt wird, ist nicht von der Hand zu weisen.
Niemand kann und darf ausschließen, dass Terroristen es darauf anlegen, mit gezielten
Attentaten das riesige radioaktive Potential nuklearer Anlagen freizusetzen. Geplante
Anschläge auf nukleare Anlagen sind seit dem 11.9.2001 und den Ereignissen in Belgien 2016
Tatsachen, die endlich wahrgenommen werden müssen und gegen die wirksame Maßnahmen
umzusetzen sind! Wir müssen damit Sorge tragen, die Möglichkeit und Wirksamkeit solcher
Anschläge zumindest deutlich zu verringern.
Aus diesem Grund setzt sich Bündnis 90/DIE GRÜNEN für die schnellstmögliche Umsetzung der
folgenden Maßnahmen ein:
- Noch bestehende Nasslager für Brennelemente in und an stillgelegten Reaktoren sind
unverzüglich zu räumen und die in Castoren zu verpackenden Brennstäbe in das
benachbarte Zwischenlager zu verbringen.
- Das Atomkraftwerk Gundremmingen C ist unverzüglich stillzulegen
- Um die dann noch in Betrieb befindliche sieben Atomkraftwerke möglichst schnell
stillzulegen, wird die Übertragung nicht genutzter Strommengen von stillgelegten auf
noch betriebene Reaktoren nicht mehr gestattet.
- Die bestehenden standortnahen Zwischenlager, einschließlich der in Gorleben und Ahaus
sind unverzüglich so nachzurüsten, dass sie besser gegen terroristische Anschläge
geschützt sind.
Begründung
Die Nasslager insbesondere der stillgelegten Siedewasserreaktoren sind bisher nur teilweise geräumt, sie sind jedoch aufgrund ihrer Lage im Atomkraftwerk und ihrer geringen baulichen Sicherheit bei Anschlägen besonders gefährdet. Ihre Zerstörung würde ein radioaktives Potential freisetzen, das um ein Mehrfaches höher liegt als bei der Reaktorkatastrophe von Fukushima.
Eine Stilllegung des AKW Gundremmingen C ist erst Ende 2021 vorgesehen, obwohl seine Ausführung baugleich zu dem zum Jahresende 2017 stillgelegten Reaktorblock B ist. Der Betonmantel ist gegen den Absturz größerer Verkehrsmaschinen nicht geschützt. Bauartbedingt (Siedewasserreaktor) fehlt der 2. Kreislauf, Radioaktivität wurde beim geringsten Bruch der Reaktorhülle in großer Menge freigesetzt. Zudem liegt das Abklingbecken für Brennstäbe außerhalb des Sicherheitsbehälters und strellt deshalb ein besonderes Groß-Risiko dar.
Auch die übrigen, noch in Betrieb befindlichen Reaktoren sind gegen Abstürze größerer Verkehrsmaschinen nicht ausreichend geschützt. Legislative und Exekutive müssen daher ihre Verpflichtung, für die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen, wahrnehmen und durch Verkürzung des Weiterbetriebs das Risiko einer gezielt herbeigeführten Nuklearkatastrophe wenigstens zu verringern. Das einschlägige Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer 2017 liefert dafür eine rechtliche Handhabe. Als ein Weg bietet sich der Widerruf der Möglichkeit an, nicht genutzte Strommengen von stillgelegten auf noch betriebene Reaktoren zu übertragen.
Auch bei den bestehenden Zwischenlagern an Atomkraftwerken, in Gorleben und in Ahaus ist dringender Handlungsbedarf gegeben, da sie ebenfalls gegen terroristische Anschläge nicht ausreichend geschützt sind. Ihre zum präventiven Schutz dringend gebotene Nachrüstung darf allerdings nicht über ein notwendiges umfassendes Konzept der Zwischenlagerung vorentscheiden, für das eine gesellschaftliche Debatte und eine intensive Mitwirkung der betroffenen Bevölkerung unerlässlich sind.
weitere Antragsteller*innen
- Eva Quistorp (Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf KV)
- Hartwig Berger (Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf KV)
- Klemens Griesehop (Berlin-Pankow KV)
- Thomas Dyhr (Brandenburg LV)
- Jörn Jensen (Berlin-Mitte KV)
- Fritz Lothar Winkelhoch (Oberberg KV)
- Horst Schiermeyer (Görlitz KV)
- Norbert Dick (Schleswig-Flensburg KV)
- Carina Hennecke (Rendsburg-Eckernförde KV)
- Philipp Schmagold (Kiel KV)
- Barbara Poneleit (Forchheim KV)
- Walter Schüschke (Hamburg-Altona KV)
- Ingrid Bäumler (Mayen-Koblenz KV)
- Christian Meyer (Breisgau-Hochschwarzwald KV)
- Ralf Henze (Odenwald-Kraichgau KV)
- Christian Kokot (Berlin-Spandau KV)
- Michael Gwosdz (Hamburg-Altona KV)
- Gerd Kauschat (Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg KV)
- Harald Stengl (Nürnberg-Stadt KV)
- Stephan Wiese (Stormarn KV)
- Bernd Frieboese (Berlin-Reinickendorf KV)
- Gilbert Sieckmann-Joucken (Segeberg KV)
- Kerstin Dehne (München KV)
- Michael Kruse (Bremen-Nordost KV)
- Gerhard Klünder (Warendorf KV)
- Ingrid Lambertus (Mainz KV)
Änderungsanträge
- V-13-011 (Bundesvorstand (beschlossen am: 08.01.2018), Eingereicht)
Kommentare
Axel Horn:
Eva Quistorp:
Barbara Romanowski: