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V-13-011: Die Gefahr von Nuklearterror nicht verdrängen, sondern vermindern

Antrag: Die Gefahr von Nuklearterror nicht verdrängen, sondern vermindern
Antragsteller*in: Bundesvorstand (beschlossen am: 08.01.2018)
Status:Geprüft
Verfahrensvorschlag:Übernahme
Eingereicht: 09.01.2018, 10:19

Antragstext

Von Zeile 11 bis 20:

  1. Noch bestehende Nasslager für Brennelemente in und an stillgelegten Reaktoren sind unverzüglich zu räumen und die in Castoren zu verpackenden Brennstäbe in das benachbarte Zwischenlager zu verbringen.
  • Noch bestehende Nasslager für Brennelemente in und an stillgelegten Reaktoren sind unverzüglich zu räumen und die in Castoren zu verpackenden Brennstäbe in das benachbarte Zwischenlager zu verbringen.
  1. Das Atomkraftwerk Gundremmingen C ist unverzüglich stillzulegen
  • Das Atomkraftwerk Gundremmingen C ist unverzüglich stillzulegen
  1. Um die dann noch in Betrieb befindliche sieben Atomkraftwerke möglichst schnell stillzulegen, wird die Übertragung nicht genutzter Strommengen von stillgelegten auf noch betriebene Reaktoren nicht mehr gestattet.
  • Um die dann noch in Betrieb befindliche sieben Atomkraftwerke möglichst schnell stillzulegen, wird die Brennelementesteuer wieder eingeführt, sowie die Übertragung nicht genutzter Strommengen von stillgelegten auf noch betriebene Reaktoren in Netzausbaugebieten nicht mehr gestattet.
  1. Die bestehenden standortnahen Zwischenlager, einschließlich der in Gorleben und Ahaus sind unverzüglich so nachzurüsten, dass sie besser gegen terroristische Anschläge geschützt sind.
  • Die Nachrüstung der bestehenden standortnahen Zwischenlager, sowie der Lager in Gorleben und Ahaus muss beschleunigt und schnellstmöglich abgeschlossen
    werden, um sie besser gegen terroristische Anschläge zu schützen.

Begründung

mündlich

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