Sollte die BDK beschließen, die Abstimmung über Satzungsänderung mit einer Urabstimmung durchzuführen, soll hier eine fünfte Textalternative, die die Antragssteller*innen als Globalalternative eingebracht haben, auch mit abgestimmt werden.
Zur Begründung der Globalalternative der Antragssteller*innen:
Die bisherige Satzung sieht eine Trennung von Parteiamt und Minister*in- bzw. Fraktionsamt vor.
Über den Umgang mit Kandidaturen von Minister*in- oder Fraktionsamtsträger*innen sagt die Satzung bisher nichts.
Ein vom Bundesvorstand in Auftrag gegeben Gutachten kam zu dem Schluss, dass Kandidaturen von Minister*innen und Fraktionsvorsitzenden grundsätzlich möglich sein müssen.
Die entstehende Lücke in der Satzung - wie wird die Trennung von Parteiamt und Minister*in- bzw. Fraktionsamt wieder hergestellt? - will dieser Vorschlag schließen.
So würde klar, dass jede*r kandidieren kann, die Trennung von Parteiamt und Minister*in- bzw. Fraktionsamt aber durch die Aufgabe des einen oder anderen Amtes, wieder hergestellt werden muss. Das automatische Ausscheiden bei Nichtheilung stärkt die Satzung.
Die Frist von drei Monaten halten die Antragssteller*innen für angemessen. Eine Frist von 12 Monaten, wie sie im ursprünglichen Antrag gefordert wird, halten die Antragssteller*innen für unangemessen und dem Prinzip der Ämtertrennung entgegenlaufend. 12 Monate sind, je nach genauen Wahlterminen, sogar mehr als die Hälfte der Amtszeit des BuVo.
Kommentare
Andrea Schwarz:
Catherine Kern:
Klaus Feurich:
Ute Lamla: