Veranstaltung: | Außerordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | S Satzung |
Antragsteller*in: | Sigrid Hagl (Landshut-Stadt KV) und 27 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 15.12.2017, 21:31 |
S-16: Durchführung einer Urabstimmung zu den vorliegenden Satzungsänderungsanträgen zu §15 Abs.4 der Satzung des Bundesverbandes Bündnis 90/ Die Grünen
Titel
Antragstext
Die Bundesversammlung beschließt die bisher vorliegenden und nachfolgend unter 1. bis 4.
genannten Satzungsänderungsanträge zu §15 Abs. 4 der Satzung des Bundesverbandes Bündnis 90/
Die Grünen umgehend allen Mitgliedern in einer Urabstimmung gemäß §25 der Satzung des
Bundesverbandes Bündnis 90/ Die Grünen vorzulegen.
Gegenstand der Urabstimmung sind folgende Fragen:
Soll §15, Absatz4 der Satzung des Bundesverbandes wie folgt geändert werden:
- Sie wird um einen Satz 3 erweitert, der wie folgt lautet:
„Werden in Satz 2 bezeichnete Personen in den Bundesvorstand gewählt oder erlangen
Mitglieder des Bundesvorstandes ein solches Amt, so haben sie in angemessener Frist
mitzuteilen, welches Amt sie niederlegen.“
- In Satz 2 werden nach den Worten „Mitglieder des Bundesvorstandes dürfen“ die Worte
„mit Ausnahme einer Übergangsfrist von bis zu 12 Monaten“ eingefügt.
- In Satz 2 werden nach den Worten „Mitglieder des Bundesvorstandes dürfen“ die Worte
„mit Ausnahme einer Übergangsfrist von bis zu 6 Monaten“ eingefügt.
- § 15 Abs. 4 wird ersatzlos gestrichen.
Begründung
Die Trennung von Amt und Mandat ist eine der Grundsäulen Grünen Selbstverständnisses, die in § 15 der Bundessatzung geregelt ist. Aus Gründen der Rechtsklarheit ist eine Änderung der Satzung sinnvoll und geboten. Zur Bundesdelegiertenkonferenz im Januar 2018 liegen bisher vier Satzungsänderungsanträge vor, die entweder die Schaffung von Übergangsregelungen begehren oder aber auf eine vollständige Streichung des entsprechenden Paragraphen zielen. Eingriffe in dieses Grundprinzip sollten in einer Urabstimmung basisdemokratisch allen Mitgliedern unserer Partei zur Entscheidung vorgelegt werden.
weitere Antragsteller*innen
- Mona Neubaur (Düsseldorf KV)
- Ekin Deligöz (Neu-Ulm KV)
- Claudia Müller (Vorpommern-Rügen KV)
- Eike Hallitzky (Passau-Land KV)
- Stephanie Erben (Saalfeld-Rudolstadt KV)
- Simon Rock (Siegen-Wittgenstein KV)
- Stefan Schmidt (Regensburg-Stadt KV)
- Franziska Brantner (Heidelberg KV)
- Sally Raese (Vorpommern-Rügen KV)
- Margarete Bause (München KV)
- Sebastian Pewny (Bochum KV)
- Robin Wagener (Lippe KV)
- Michael Wustmann (Heidelberg KV)
- Steffen Regis (Kiel KV)
- Moritz Wächter (Lippe KV)
- Inga Kretzschmar (Lippe KV)
- Monika Düker (Düsseldorf KV)
- Tjark Melchert (Gifhorn KV)
- Ottmar von Holtz (Hildesheim KV)
- Johannes Diether Schönfelder (Hamburg-Nord KV)
- Joschka Knuth (Rendsburg-Eckernförde KV)
- Valerie Wilms (Pinneberg KV)
- Stefan Engstfeld (Düsseldorf KV)
- Sebastian Seibel (Berlin-Mitte KV)
- Bernd Voß (Steinburg KV)
- Nicolá Lutzmann (Heidelberg KV)
- Monika Heinold (Kiel KV)
Kommentare
Sigrid Beer:
Sigrid Beer KV Paderborn
Kristin Kosche:
Sebastian Lunau:
Sebastian Lunau KV Herzogtum Lauenburg
Marc Kersten:
Ich denke so schafft man Politikverdruss.
Ein Like von mir für den grundsätzlichen Ansatz, die Mitglieder entscheiden zu lassen!
Achim Jooß:
@Marc Kersten
Das ist durch die Urabstimmungsordung gewährleistet:
Siehe § 3 (1) S.1 Urabstimmungsordnung:
"Der Antragstext muss eine Abstimmungsfrage enthalten, die mit ja, nein oder Enthaltung beantwortet werden kann. "
und
Stehen zwei oder mehr Abstimmungsfragen zur selben Thematik zur Entscheidung, so ist über jede Abstimmungsfrage einzeln mit Ja/Nein oder Enthaltung zu entscheiden. (Erhält mehr als eine Alternative eine Mehrheit der gültigen Stimmen, so gilt die Alternative als angenommen, die die meisten Ja-Stimmen erhält.) Erhält
keine Alternative eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, so sind alle
Alternativen abgelehnt.
Achim Jooß:
Ulrike Lah:
Ute Lamla: