Die Trennung von Amt und Mandat ist eine der Grundsäulen Grünen Selbstverständnisses, die in § 15 der Bundessatzung geregelt ist. Aus Gründen der Rechtsklarheit ist eine Änderung der Satzung sinnvoll und geboten. Der BDK liegen verschiedene Satzungsänderungsanträge vor.
Eine Urabstimmung muss Klarheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleisten. Dies ist bei vier oder mehr Fragen, die zur Abstimmung gestellt werden, nicht der Fall. Deshalb ist die Bundesversammlung aufgefordert, die Zahl der Abstimmungsalternativen auf maximal zwei zu begrenzen.
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