| Veranstaltung: | Außerordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
| Antragsteller*in: | Christian Kokot (Berlin-Spandau KV) und 1 weitere Antragsteller*in (Frauenanteil: 0%) |
| Status: | Antragsteller*innen sammeln (Berechtigung: Eingeloggte) |
| Angelegt: | 14.12.2017, 15:53 |
Kinderrechte in das Grundgesetz
Antragstext
Wir Bündis 90/Die Grüne stehen für die Kinderrechte nach Artikel 3 des Übereinkommens über
die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention), welche bereits im Jahre 1992 in Kraft
getreten sind.
Daher setzen wir uns für eine Erweiterung des Grundgesetzes ein, welche die Rechte der
Kinder deutlich hervorhebt und klarstellt, das Kinder als Träger eigenständiger Rechte
definiert werden und ihre Beteiligungsrechte bei sie betreffenden Angelegenheiten
konkretisiert.
Die Mehrzahl der Verfassungen der Bundesländer weisen bereits jetzt schon auf "die besondere
Bedeutung der Rechte und des Schutzbedürfnisses von Kindern" hin. Wir empfinden es daher als
überfällig das dies auch Konsequent im Grundgesetz zum Ausdruck gebracht wird.
Wir fordern deshalb die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen auf, sich dafür
einzusetzen, das die Bundesregierung einen Gesetzenwurf vorlegt, welcher die Grundrechte der
Kinder im Grundgesetz klarstellt und Kinder als Träger eigenständiger Rechte definiert.
Begründung
Begründung erfolgt mündlich.
weitere Antragsteller*innen
- Lena Tietgen (Berlin-Kreisfrei KV)

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