| Veranstaltung: | Außerordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
| Antragsteller*in: | Nikolas Becker (Berlin-Kreisfrei KV) und 7 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 0%) |
| Status: | Zurückgezogen (unsichtbar) |
| Angelegt: | 14.12.2017, 11:37 |
Meinungsvielfalt und -freiheit im Internet bewahren
Antragstext
Der freie und unzensierte Meinungsaustausch im Internet ist eine Grundvoraussetzung für die
Funktionsfähigkeit einer modernen Demokratie im 21. Jahrhundert. Wir dürfen daher das hohe
Gut eines freien Diskurses auch in turbulenten Zeiten nicht der Angst vor Terror, Hass und
Hetze opfern. Selbstverständlich muss auch online eine effektive Strafverfolgung möglich
sein; dabei ist jedoch von höchster Bedeutung, Kollateralschäden für die Meinungsfreiheit
abzuwenden.
1: Demokratische Kontrolle statt Privatisierung der Justiz
Hass und Hetze haben keinen Platz im politischen Diskurs. Sie gehören online wie offline
verfolgt. Um ein rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten, ist hierbei jedoch zwingend
eine Mitwirkung der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden erforderlich. Folgenschwere
Entscheidungen über die Zulässigkeit einzelner Aussagen dürfen nicht an private Akteure
ausgelagert werden.
Diesem Ansatz folgt jedoch das von der letzten Bundesregierung beschlossene
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Es erlegt den Betreibern sozialer Netzwerke
umfangreiche Pflichten der Inhaltskontrolle auf und fordert, Beiträge auch ohne richterliche
Kontrolle zu Löschen.
Während wir es begrüßen, dass die Diensteanbieter leicht zu erreichende
Ansprechpartner*innen („Zustellungsbevollmächtigte“) für Justiz, Strafverfolger und Bürger
benennen sollen und Bürger*innen im Einzelfall einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch
haben, um eine*n Täter*in zu identifizieren, lehnen wir die Pflicht zur Löschung von
Inhalten ohne richterliche Anordnung strengstens ab. Das NetzDG verlagert Aufgaben der
Ermittlungsbehörden und Gerichte an privatwirtschaftliche Unternehmen. Nicht nur werden so
die Aufgaben von Judikative und Exekutive vermischt, sondern auch die Deutungshoheit über
die Strafbarkeit von Aussagen privatisiert.
Aus Kostengründen werden die Diensteanbieter früher oder später eine automatisierte
Inhaltskontrolle einführen. Dies birgt umso mehr die Gefahr, dass legitime Inhalte
fälschlicherweise gelöscht werden.
Wir fordern daher:
- Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte besser auszustatten und
entsprechend zu schulen, so dass diese als zuständige Stellen illegitime
Hetzkommentare effektiv verfolgen können,
- die Diensteanbieter von der Löschpflicht ohne richterliche Anordnung zu befreien,
- die sinnvolle Institution der Beschwerdestelle auszubauen sowie
- eine Clearingstelle für Beschwerden über voreilig gelöschte legale Inhalte
einzurichten, an die sich Betroffene wenden können.
2: Keine Pauschalüberwachung der Bevölkerung
Seitdem das Internet zum alltäglichen Kommunikationsmittel geworden ist, nutzen auch
Kriminelle die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation zur Vorbereitung und Durchführung
von Straftaten. Selbstverständlich müssen Polizei und Justiz in die Lage versetzt werden,
auch im Netz zu ermitteln und Straftaten aufzuklären. Gleichzeitig eröffnen digitale
Ermittlungswerkzeuge die Möglichkeit, anlasslos und massenhaft in die Kommunikation der
Bürger*innen einzugreifen, um präventiv tätig zu werden. Dieser Verlockung des massenhaften
Datensammelns muss sich unser demokratischer Rechtsstaat entschieden entgegenstellen, um den
Meinungsaustausch im Netz nicht zu gefährden. Die anlasslose Massenüberwachung, wie sie
durch die Voratsdatenspeicherung oder die Programme Prism und XKeyscore eingeführt wurde,
verunsichert Bürger*innen zu tiefst und führt bis zur Selbstzensur im politischen Diskurs.
Digitale Strafverfolgung muss daher immer anlassbezogen sein und sich an rechtsstaatlichen
Prinzipien ausrichten.
Wir fordern daher:
- Das sofortige Ende jeglicher Programme, die Internetnutzer*innen in Deutschland
anlasslos ausspähen und deren Verbindungsdaten aufzeichnen.
- Insbesondere muss eine künftige Bundesregierung auf diplomatischem Wege darauf
hinwirken, dass Internetnutzer*innen in Deutschland auch vor anlassloser
Massenüberwachung anderer Staaten und Konzerne sicher sind.
- Gleichzeitig müssen technische Maßnahmen ergriffen werden, um derartige
Überwachungsprogramme zu verhindern.
Begründung
Der Antrag festigt die bündnisgrüne Position in der Frage der Abwägung von Freiheit und Sicherheit anhand zweier aktueller Debatten. Er trägt somit zur Konkretisierung des Punktes 9 des Zehn-Punkte-Plans für grünes Regieren („Freiheit sichern“) bei.
weitere Antragsteller*innen
- Daniela Ehlers (Berlin-Lichtenberg KV)
- Paul Meyer-Dunker (Berlin-Lichtenberg KV)
- Gideon Müller (Berlin-Tempelhof/Schöneberg KV)
- Peter Thomassen (Berlin-Neukölln KV)
- Stefan Ziller (Berlin-Marzahn/Hellersdorf KV)
- Hannah Marie Neumann (Berlin-Lichtenberg KV)
- Christian Kujath (Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf KV)

Kommentare