Änderungen von V-01 zu V-01 Beschluss
Ursprüngliche Version: | V-01 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 03.11.2017, 10:52 |
Neue Version: | V-01 Beschluss |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 31.01.2018, 15:10 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 50 bis 52 einfügen:
der öffentlichen Hand - allerdings anders als bisher. Landwirt*innen sollen vergütet werden - wenn sie gesellschaftliche Ziele umsetzen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Zentral ist die Schaffung von zusätzlichen ökologischen Vorrangflächen. Zudem sollen mehr biodiversitätsfördernde Maßnahmen wie z.B. Blühstreifen, Hecken und Feldlerchenfenster gefördert werden.
Von Zeile 68 bis 69 einfügen:
natürliche Flächen wie zum Beispiel Gewässerrand- oder Blühstreifen sowie Hecken gesetzt werden. Auch in Naturschutzgebieten wird Landwirtschaft betrieben. Das widerspricht dem Ziel des Naturschutzes, daher soll der Einsatz von Pestiziden in Naturschutzgebieten nicht mehr gestattet sein.
Von Zeile 73 bis 75:
Lachgas und Methan. Zudem setzen großflächige Urwaldabholzung für Futtersoja und Palmöl, die Zerstörung von Moorböden und der ungezielte und übermäßige Einsatz von synthetischem Stickstoffdünger in der Agrarwirtschaft große Mengen an Treibhausgasen frei. Politisch muss deshalb die
Von Zeile 79 bis 80 einfügen:
Voraussetzungen angepasst werden - dort, wo das Futter von weit her gekarrt werden muss, sollten weniger Tiere gehalten werden. Für die gegenwärtig praktizierte Tierhaltung haben wir weder die Ackerflächen, um Futtermittel umweltverträglich anzubauen. Noch wird es uns gelingen, die anfallenden Güllemassen so auszubringen, dass sie von Pflanzen und Boden tatsächlich in einem verträglichen Maß aufgenommen werden können.
Von Zeile 90 bis 95:
Korrekturen, sondern große Schritte für bessere Haltungsbedingugen gefördert werden, beispielsweise ganzjährige Weidehaltung, gemeinsame Haltung von Mutterkuh und Kalb oder ein Verzicht auf Tiertransporte. Für ein tiergerechtes Umbauprogramm müssen über die GAP hinaus auch Gelder von den Konsument*innen generiert werden, etwa in Form einer Abgabe, Umlage oder Steuer auf Tierprodukte, um die Veränderung bei tierhaltenden Betrieben gerecht zu finanzieren.durch ganzjährige Weidehaltung von Robustrassen. Weiterhin sollen mobile Schlachteinrichtungen gefördert werden, um Lebendtransporte von Schlachttieren zu vermeiden.
Von Zeile 102 bis 103 einfügen:
und Innovator für eine vielfältige und nachhaltige Land- und Lebensmittelwirtschaft. Durch gezielte Hilfen soll die Zahl von Biobetrieben maßgeblich gesteigert werden. Derzeit wird Ökolandbau erst auf etwa 8% der landwirtschaftlichen Flächen betrieben. Wir wollen diese Art der mensch-, tier- und umweltverträglichen Landwirtschaft erheblich ausbauen. Die Förderung der Landwirtschaft soll so an ökologische Kriterien geknüpft werden, dass die gesamte landwirtschaftliche Fläche in absehbarer Zeit klima- und umweltgerecht bewirtschaftet wird.
Von Zeile 220 bis 221 einfügen:
entwickelnden Ländern faire Lebens- und Arbeitsbedingungen ermöglicht und gesundes und bezahlbares Essen produziert.
In Zukunft sollen alle GAP-Zahlungen verstärkt an landwirtschaftliche Betriebe gehen, die in den Bereichen des Umwelt-, Natur, Klima- und Tierschutzes nachweislich gesellschaftliche Leistungen erbringen. Die Zahlungen sollen nicht nur eine Ausgleichs-, sondern auch eine Anreizkomponente für umwelt-, natur-, klima- und tiergerechtes Wirtschaften enthalten. Außerdem machen wir uns für einen Naturschutzfonds in Höhe von 15 Milliarden Euro stark, der die Leistungen von Bäuer*innen und anderen Landnutzer*innen im Bereich der Biodiversität honoriert.