V-01 Beschluss: Grüne Eckpunkte für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU nach 2020
Veranstaltung: | Außerordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | V Verschiedenes |
Antragsteller*in: | BAG Europa (dort beschlossen am: 12.05.2017) |
Status: | Modifiziert |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
Eingereicht: | 03.11.2017, 10:52 |
Antragshistorie: | Version 1(03.11.2017) Version 1(31.01.2018) |
Kommentare
Philipp Schmagold:
An drei Punkten kann dieser sehr gute Antrag noch weiter konkretisiert werden, diese sind unten angegeben und man kann sie gerne hier unterstützen:
https://antraege.gruene.de/ao-bdk/Gruene_Eckpunkte_fuer_die_Gemeinsame_Agrarpolitik_der_EU_nach_2020-14252/3462
Danke!
Philipp
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Änderungsantrag
In Zeile 51 einfügen:
-Zentral ist die Schaffung von zusätzlichen ökologischen Vorrangflächen wie z.B. Blühstreifen, Hecken, Feldlerchenfenster, Extensiv-Grünland oder Streuobstwiesen auf jedem landwirtschaftlichen Betrieb im Umfang von 10% der Betriebsfläche.
In Zeile 69 einfügen:
-Auch in Naturschutzgebieten wird Landwirtschaft betrieben, der Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln tötet direkt und indirekt nicht nur Insekten und Vögel. Das widerspricht dem Ziel des Naturschutzes, daher ist der Einsatz von Pestiziden in sämtlichen Naturschutzgebieten ab sofort nicht mehr zu gestatten.
In Zeile 103 einfügen:
-Derzeit wird Ökolandbau erst auf etwa 8% der landwirtschaftlichen Flächen betrieben. Wir wollen diese Art der mensch-, tier- und umweltverträglichen Landwirtschaft erheblich ausbauen und die Förderung der Landwirtschaft an ökologische Kriterien knüpfen, um spätestens 2030 eine klima- und umweltgerechte Bewirtschaftung auf 50% der landwirtschaftlichen Flächen erreicht zu haben.