Veranstaltung: | Außerordentliche Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | H Haushalt |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Bundesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 26.01.2018 |
Eingereicht: | 22.11.2018, 10:32 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Fortführung des Fonds zur Unterstützung von Wahlkämpfen („Solifonds“)
Beschlusstext
- Der 2010 durch BDK-Beschluss eingerichtete Fonds zur Unterstützung von Wahlkämpfen und
Volksentscheiden („Solifonds“) hat sich bewährt und wird weitergeführt.
- Der Solifonds speist sich aus einem Anteil von 2% an den staatlichen Mitteln, die vom
Bundesverband an die Landesverbände ausgeschüttet werden.
- Die Verwaltung des Solifonds erfolgt durch das in der Satzung dafür vorgesehene
Gremium; es wird ein jährlicher Bericht über die Verwendung der Mittel vorgelegt.
- Der Fonds wird vom Bundesverband buchhalterisch verwaltet und als eigener Posten in
seinem Jahresabschluss ausgewiesen. Dies gilt für alle Zweige dieses Fonds (zur Zeit:
Weiterbildungsfonds).
- Anträge für die Unterstützung können von Landesverbänden und dem Bundesverband in
folgenden Fällen gestellt werden:- für Wahlkämpfe von Landesverbänden ohne Landtagsfraktion
- für Wahlkämpfe von anderen Landesverbänden in begründen Ausnahmenfällen
- für Volksentscheide auf Landesebene, wenn diese eine hinreichende
Erfolgsaussicht und eine bundesweite Bedeutung haben - zur einmaligen Unterstützung beim Erhalt wichtiger Strukturen in Landesverbänden
ohne Landtagsfraktion - zur einmaligen Finanzierung oder Co-Finanzierung von Projekten, die der Partei
zur Vorbereitung und Unterstützung in Wahlkämpfen dienen.
Das in der Satzung dafür vorgesehene Gremium entscheidet über Anträge nach Vorlage
einer aktuellen mittelfristigen Finanzplanung inklusive (Wahlkampf-)Haushaltsplanung
der zu unterstützenden Gliederung.
Das in der Satzung dafür vorgesehene Gremium entscheidet, ob und in welcher Höhe ein
Teil der Unterstützung als Darlehen gewährt wird.
Der Solifonds, sowie seine Verwaltungs- und Vergabeverfahren werden nach fünf Jahren
evaluiert und für die BDK ausgewertet.
Aus diesem Solifonds sollen wie von der BDK 2014 beschlossen weiterhin jährlich 85.000
Euro in den Weiterbildungsfonds zugeführt werden. Zur Aufteilung und Kontrolle dieser
Mittel ist das in der Satzung dafür vorgesehene Gremium zuständig.
Der Bundesfinanzrat wird beauftragt, den Verteilungsschlüssel für die staatliche
Grundfinanzierung zwischen Bundesverband und Landesverbänden sowie zwischen den
Landesverbänden bis zur BDK 2019 zu evaluieren und so ausrichten, dass überall auf
Landesebene die Finanzierung einer Grundstruktur möglich ist. Die regelmäßigen Anträge
von Ost-Landesverbänden an den Solifonds deuten darauf hin, dass es hier strukturelle
Probleme gibt, die zügig angegangen werden sollten.