Änderungen von H-05 Beschluss zu Beschluss H-05
Ursprüngliche Version: | H-05 Beschluss |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.02.2018, 15:32 |
Neue Version: | Beschluss H-05 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 22.11.2018, 10:37 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 6 bis 9 löschen:
- des Europaparlaments, von Mitgliedern der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und EU-Kommissar*innen, von Parlamen
-tarischen Staatssekretär*innen und Staatssekretär*innen sowie Präsi-dent*innen und Vizepräsident*innen des Deutschen Bundestages bzw. des EU-Parlamentes erhoben.
Von Zeile 14 bis 17 löschen:
- Je kindergeld
-berechtigendem Kind können 250,00 € pro Monate in Abzug gebracht werden.
- Unterhaltsverpflichtungen bzw. tatsächliche Unterhaltsleistungen können ebenfalls abgezogen werden. Darüber entscheidet bei Bundestags
-abgeordneten der/die Bundesschatzmeister*in mit einem Mitglied des geschäftsführenden Fraktionsvorstandes,
Von Zeile 28 bis 29 löschen:
- Davon ausgenommen sind die Beiträge der Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB). Diese werden von den jeweiligen Landes
-verbänden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhoben.