Bei freiwillig Versicherten ist die Bemessungsgrundlage für die freiwillige, gesetzliche Krankenversicherung das zu versteuernde Einkommen (also der zu versteuernde Betrag aller 7 Einkunftsarten). Bei Pflichtversicherten resultiert die Beitragshöhe dagegen nur aus der Einkunftsart "Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit". Selbstständige, beispielhaft als Vertreter*innen der Gruppe der freiwillig Versicherten, zahlen dagegen nicht nur auf Einkommen aus selbstständiger Arbeit, sondern auch auf Einkommen aus Kapitalanlagen, Vermietung und Verpachtung, etc. ihre Beiträge. Dies ist zum einen eine Ungleichbehandlung und zum anderen führt es dazu, dass die gesetzliche Krankenversicherung einen Wettbewerbsnachteil ggü. der privaten Krankenversicherung hat.
Antrag: | Einfach dabei sein – fair und bezahlbar |
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Antragsteller*in: | BAG Wirtschaft und Finanzen (dort beschlossen am: 30.12.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.12.2024, 20:45 |