Während im Programmentwurf das Vereinsverbot auf S. 58 genannt wird (Kap.3 Teil B ‚Ein Leben in Sicherheit‘, Abschnitt ‚Für ein entschiedenes Vorgehen gegen Extremismus und Terror‘) fehlt eine Aussage zum Parteiverbot. Dazu hat unsere Partei am 16.11.2024 (50.BDK) einmütig einen Beschluss bezogen auf ein AfD-Verbot und diesbezügliche Initiativen im Bundestag gefasst. Der Beschluss gilt weiterhin, auch für die nächste Wahlperiode.
Der Kampf gegen Rechts ist ein nötiges Wahlkampfthema – richtigerweise aber nicht das Thema AfD-Verbot. Das hat guten verfassungsrechtlichen wie verfassungspolitischen Grund: Es ist klare Linie des BVerfG in Sachen Parteiverbot, zuletzt 2024 wiederholt, dass "ein Parteiverbots-oder Finanzausschlussverfahren nur zu Zwecken des präventiven Verfassungsschutzes dient und nicht auch zur Ausschaltung politischer Konkurrenz"(Urt. 23.1.2024, 2 BvB 1/19 - NPD/Heimat Rn 261 - und zuvor BVerfGE 144,20, 214 Rn 556).
Deshalb soll dieses Thema im Wahlprogramm nur in der beantragten, dem Programmduktus entsprechenden Kurzform benannt werden.