1. Internationale Verpflichtungen:
- Die Verhinderung von Staatenlosigkeit ist ein wesentliches menschenrechtliches Gebot und in internationalen Abkommen wie dem Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961 sowie der UN-Kinderrechtskonvention verankert.
- Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention garantiert jedem Kind das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
2. Nationale Schutzmechanismen:
- Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schützt in Artikel 16 Abs. 1 Satz 2 davor, dass eine Person durch Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit staatenlos wird.
3. Aktuelle Defizite:
- Ende 2022 waren über 29.000 Menschen als staatenlos registriert, darunter viele in Deutschland Geborene.
- Staatenlose Frauen sind besonders betroffen, da weltweit diskriminierende Gesetze oft verhindern, dass Frauen ihre Staatsangehörigkeit an Kinder weitergeben. Dies führt zu staatenlosen Geburten.
4. Vorteile der Reform:
- Einführung des subsidiären Geburtsortprinzips würde Bürokratie abbauen und die Rechte staatenloser Menschen stärken.
- Diese Änderung schützt Frauen und Kinder vor Diskriminierung und gewährleistet, dass in Deutschland geborene Kinder automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn sie andernfalls staatenlos wären.
5. Grüne Werte:
- Ein modernes und menschenrechtsfreundliches Staatsangehörigkeitsrecht fördert Integration und gesellschaftliche Teilhabe.
- Die Änderung entspricht unseren internationalen Verpflichtungen und unterstützt die Förderung von Diversität und Gerechtigkeit in Deutschland.
Fazit:
Die vorgeschlagene Ergänzung ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines gerechteren und integrativeren Staatsangehörigkeitsrechts. Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für ein Deutschland ein, das seine internationalen Verpflichtungen ernst nimmt und den Schutz der Menschenrechte in den Mittelpunkt seiner Politik stellt.
Wir bitten die Delegierten der BDK, diesem Antrag zuzustimmen und ihn in das Parteiprogramm aufzunehmen.