Fanprojekte leisten präventive, aufsuchende und sozialpädagogische Arbeit mit jugendlichen und heranwachsenden Fußballfans, die auf Vertrauen basiert. Dieses wird stark dadurch beeinträchtigt, dass Fanprojekte im Falle polizeilicher Ermittlungen dazu verpflichtet sind, vor Gericht gegen ihre „KlientInnen“ auszusagen. PfarrerInnen, ÄrztInnen oder Schwangerschaftsberatungen zum Beispiel müssen das nicht und können dadurch ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihren PatientInnen bzw. KlientInnen aufbauen, was zu effektiver sozialer Arbeit führt. Fanprojekte sollten mit diesen gleichgestellt werden und ebenfalls ein Zeugnisverweigerungsrecht erhalten. Wir sollten dies auch klar im Wahlprogramm erwähnen, nachdem führende Fandachverbände diese Forderung nach Vorfällen in etwa Karlsruhe und Dresden (siehe: https://www.deutschlandfunk.de/fussball-fanprojekte-zeugnisverweigerungsrecht-100.html) in diesem Jahr präsent vertreten haben und in Parlamenten wie dem Bundestag auch schon darüber diskutiert wurde.
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
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Antragsteller*in: | Thorben Thieme (KV Neuwied) und 49 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 34%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 23.12.2024, 12:52 |