Die aktuelle Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Pflege erschwert mit ihrer Deckelung des Anspruchs auf Pflegeleistungen in besonderen Wohnformen eine den persönlichen Bedarfen angemessene Pflegeleistung. Das wollen wir ändern.
Mit dem SGB IX sollte eine Herauslösung der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe erfolgen. Deshalb ist es konsequent, Ansprüche ohne Vermögensprüfung zu gewähren. Tatsächlich ist der Anteil vermögender Menschen mit Behinderung so gering, dass der Aufwand zur Vermögensprüfung dazu in keinem Verhältnis steht.