Die Istanbul Konvention (IK) bietet den zentralen internationalen Rechtsrahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Diese sollte im Grünen Programm ausdrücklich genannt sein. Der Hinweis auf Mädchen als Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt und entsprechende organisatorisch notwendige Kooperationen sowie der Ausbau der Täterarbeit sind neben allen im Programm genannten Punkten für die Umsetzung der IK zentral.
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
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Antragsteller*in: | Andrea Blome (KV Münster) und 52 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 45%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.12.2024, 16:56 |