Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland geltendes Recht. Eine zentrale Herausforderung bleibt die intersektionale Diskriminierung und Institutionalisierung durch Sonder- und Parallelstrukturen in Wohnen, Bildung und Arbeit, die gleichberechtigte Teilhabe behindern und Ausgrenzung verstärken.
Das Bundestagswahlprogramm erkennt Barrieren der Inklusion an, zeigt jedoch Schwächen:
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Inklusive Bildung fehlt:
Der Fokus liegt auf Erwerbstätigkeit, während Bildung als Schlüssel zur Chancengleichheit vernachlässigt wird. Förderschulen und Sonderstrukturen schließen viele junge Menschen von gesellschaftlicher und beruflicher Teilhabe aus. -
Ungleiche Bildungschancen:
71,2 % der Förderschulabsolvent*innen erreichen keinen Hauptschulabschluss (Statistisches Bundesamt, 2017). Das Bildungssystem muss inklusiver werden, um Perspektiven zu schaffen. -
Föderale Strukturen als Hindernis:
Es fehlen konkrete Ansätze, wie föderale Strukturen genutzt werden können, um verbindliche Inklusionsstandards bundesweit durchzusetzen.
Ziel des Änderungsantrags
Der Änderungsantrag fordert, inklusive Bildung ins Zentrum zu rücken und Maßnahmen wie:
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Abbau von Sonder- und Parallelstrukturen.
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Flächendeckende inklusive Beschulung.
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Erleichterung von Übergängen in Ausbildung und Beruf.
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Weiterbildung von Lehr- und Fachkräften.
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Verbindliche Inklusionsstandards auf föderaler Ebene.
Nur durch den Fokus auf Bildung kann die UN-BRK voll umgesetzt und eine diskriminierungsfreie Gesellschaft erreicht werden.