Die Unterscheidung zwischen Krieg, Konflikt und humanitärer Notlage ist im Originaltext nicht völlig klar und kann in betroffenen Communities den Eindruck von Doppelstandards wecken. Unabhängig von den jeweils sehr unterschiedlichen Kontexten finden in der Ukraine und Gaza kriegerische Handlungen und im Sudan ein Bürgerkrieg statt, denen jeweils Konflikte zugrundeliegen. Allen Situationen einschließlich des russischen Angriffskrieges ist gemein, dass sie humanitäre Notlagen unterschiedlicher Schwere hervorrufen. Der ÄA versucht hier begrifflich Klarer zu sein. Die Dringlichkeit des Handelns gegen den Klimawandel kann besser in einem eigenen anschließenden Satz behandelt werden.
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
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Antragsteller*in: | Malte Spielmann (KV Berlin-Neukölln) und 74 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 56%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.01.2025, 13:52 |