Die fehlende Kennzeichnungspflicht in einigen Bundesländern und der BPol wird immer wieder kritisiert, auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Eine Kennzeichnungspflicht schafft Vertrauen in die Polizei, da polizeiliches Handeln so jederzeit nachvollziehbar und Fehlverhalten schlimmstenfalls ahndbar ist. Die Neufassung des Bundespolizeigesetzes mit der dort enthaltenen Kennzeichnungspflicht scheiterte offenbar am Ampel-Aus, deswegen sollte die Forderung im WP bleiben.
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
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Antragsteller*in: | Sebastian Hansen (KV Würzburg-Land) und 55 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 30%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 02.01.2025, 18:57 |