Dies ist eine zentrale und langjährige Forderung zum Schutz der Betroffenen von Menschenhandel, die wir leider in der Koalition nicht umsetzen konnten. Betroffene mit Drittstaatangehörigkeit verbleiben oft in der Ausbeutungssituation aufgrund von Angst vor einer Abschiebung oder strafrechtlichen Konsequenzen oder gehen in diese zurück, beispielsweise durch Reviktimisierung in den Herkunftsländern. Für ein Aufenthaltsrecht für Betroffene von Menschenhandel entkoppelt von der Aussagebereitschaft im Strafverfahren, bzw. ohne Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden wäre eine Reform des § 25 Abs. 4a AufenthG zielführend. Damit werden sowohl die vielen Betroffenen geschützt, die Angst haben gegen ihre Täter*innen auszusagen, als auch diejenigen, deren Aussagen bisher als unzureichend eingestuft wurden.
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
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Antragsteller*in: | Denise Loop (KV Dithmarschen) und 50 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 75%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.01.2025, 09:04 |