Zur Aufarbeitung des Kolonialismus gehört mehr, als das bloße Lippenbekenntnis. Wir sollten konkret werden und über Restitution reden. Restitution von Kulturgütern und Human Remains ist ein langer Prozess von Provenienzforschung, über Austausch mit den Herkunftsgesellschaften, Museen, Kulturmacher*innen aus beteiligten Ländern, über politischen Austausch, diplomatische Einleitung und final die mögliche Restitution.
Dieser Antrag macht deutlich, dass Versöhnung und Aufarbeitung nicht "einfach so" passiert, sondern konkrete Schritte auf Seite der deutschen Kulturpolitik und Justiz erfordert.
Bei Interesse am Thema und Rückfragen zu Hintergründen, hier der aktuelle Beitrag von Claudia Roth aus dem Staatsministerium https://www.kulturstaatsministerin.de/DE/aufarbeiten-und-erinnern/kolonialismus/kolonialismus_node.html. Der Antrag schlägt nun weitergehende Maßnahmen vor, als in der Ampel realisiert worden konnte.