Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte und ist trotz der gemachten Fortschritte noch lange nicht abgeschlossen. Besonders die Einbeziehung von Opferverbänden wie etwa der Ovaherero in Namibia war zuletzt unzureichend und wurde von diesen kritisiert. Versöhnung kann nicht zwischen Staaten und über die Köpfe der Gesellschaften hinweg passieren.
Angesichts der schwere und des eindeutigen moralischen und rechtlichen Unrechts der Kolonialzeit sollte eine Aufarbeitung und Wiedergutmachung in einem noch auszugestaltenden Völkerrechtlichen Rahmen stattfinden. Diese Forderung ist angesichts des starken Fokus des Programmentwurfes auf die regelbasierte Internationale Ordnung nur folgerichtig und zudem bereit im Europwahlprogramm 2024 (seite 73) verankert.