- Die deutsche Erinnerungskultur muss nicht für Deutsche mit Migrationsgeschichte „geöffnet“ werden, sondern nur ihrem Namen gerecht werden und die Gesellschaft widerspiegeln. Dazu muss sie sich inhaltlich, thematisch und in ihren Formen dort anpassen, wo sie bisher u.a. migrantische, jüdische oder queere Perspektiven und Erfahrungen ausblendet. Dies muss aber rassismus- und antisemitismuskritisch vonstatten gehen - also weder z.B. paternalisierend und zuschreibend gegenüber migrantisierten Menschen, und vor allem nicht auf eine Art, die im Namen einer vermeintlichen „Öffnung“ israelbezogenen Antisemitismus und die Shoah verharmlost.
- Die Auseinandersetzung mit den Kontinuitäten nationalsozialistischer Ideologie und mit rassistischer, antisemitischer, sozialdarwinistischer und rechter Gewalt nach 1945 muss fester Bestandteil eines erinnerungskulturellen Kanons von Menschen in dieser Gesellschaft sein. Das BKM-Entwurfpapier zu einer Reform der Gedenkstättenkonzeption des Bundes beinhaltete dies, wurde 2024 aber von Gedenkstättenleiter*innen harsch kritisiert, u.a. weil es eine Gleichsetzung staatlicher Massenverbrechen der NS- und SED-Diktatur mit den Verbrechen nicht-staatlicher Akteur*innen suggerierte. Dies adressieren wir hier, indem wir speziell die Rolle des Staates bei diesen postnationalsozialistischen Verbrechen in den Blick nehmen. Gerade wenn es um die jüngste Vergangenheit geht, müssen wir aber trennscharf agieren und dürfen nicht unter „Erinnerung“ verhandeln, was eigentlich Prävention, Intervention und aktives Engagement in Politik, Zivilgesellschaft und Bildungsarbeit sein müsste.