Das Lieferkettengesetz verpflichtet die Unternehmen Menschen- und Arbeitsrechte entlang ihrer Lieferkette einzuhalten. Das deutsche «Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz» regelt die Verantwortlichkeiten deutscher Unternehmen für die Einhaltung der Menschenrechte in ihren Lieferketten. Wenn Unternehmen Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen in ihrer Lieferkette erhalten, müssen sie im eigenen Geschäftsbereich wie auch bei Zulieferern Abhilfe schaffen. Mit dem Gesetz werden Unternehmen endlich verpflichtet, Menschenrechte entlang ihrer gesamten Lieferkette zu achten. Deutsche Unternehmen verletzten in ihren globalen Lieferketten immer wieder grundlegende Menschenrechte und schädigen die Umwelt. Dies hat Oxfam in zahlreichen Studien zum Bananenanbau in Ecuador, Ananasanbau in Costa Rica, zu Wein aus Südafrika und Tee aus Indien immer wieder aufgezeigt. Umweltschäden finden überwiegend am Anfang globaler Lieferketten statt. Zum Beispiel in Südamerika, wo Brandrodungen der Wälder Platz für Rinderzucht schaffen sollen, oder in Bangladesh und China wo Chemikalien aus Textilfabriken Gewässer kontaminieren und schon jetzt über 230 Millionen Menschen keinen Zugang zu frischem Trinkwasser mehr haben.
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
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Antragsteller*in: | Klemens Griesehop (KV Berlin-Pankow) und 50 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 27%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.01.2025, 10:06 |