In den vergangenen Jahren haben sich die polizeilich erfassten Fälle der Vorurteilskriminalität (Hasskriminalität) und insbesondere der Queerfeindlichkeit vervielfacht. Das liegt auch an der bisherigen Weiterentwicklung des KPMD-PMK und einer zunehmenden Sensibilisierung der zuständigen Behörden.
Zur konsequenten Verfolgung queerfeindlicher Straftaten gehört, dass einerseits queere Personen Vertrauen in die Polizei fassen müssen, um Straftaten tatsächlich anzuzeigen und ernst genommen zu werden, sowie es andererseits eine effiziente Ausermittlung und Dokumentation der Vorurteilsmotivation braucht, damit diese strafverschärfend nach § 46 II StGB gewürdigt werden können.
Zu einen angemessenen Umgang mit queerfeindlicher Vorurteilskriminalität sowie der Umsetzung des neuen Sensibilisierung der Behörden in der Strafverfolgung braucht es gesetzliche Anpassungen sowie eine passende Beratungs- und Fortbildungsstruktur. Hierzu hat ein Arbeitskreis beim BMI auf Auftrag der IMK mit den Betroffenenverbänden umfangreiche Empfehlungen ausgearbeitet. Diese sind in der kommenden Legislatur konsequent umzusetzen und anschließend zu evaluieren.
Weitere Informationen zu den Empfehlungen des Arbeitskreises: