Das geltende Religionsverfassungsrecht stammt in weiten Teilen aus der Weimarer Verfassung von 1919. Es hat sich vor allem in seiner Grundausrichtung einer grundsätzlichen Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften bei gleichzeitiger von Wertschätzung geprägter Kooperation in ausgewählten Bereichen bewährt. Allerdings geht es noch von einer Gesellschaft aus, die zu ganz überwiegenden Teilen von zwei großen christlichen Konfessionen geprägt ist. Das ist heute nicht mehr der Fall. Deshalb bedarf es Reformen, um der religiös-weltanschaulichen Pluralität der deutschen Gesellschaft und der unterschiedlichen Verfasstheit von Religionsgemeinschaften besser gerecht zu werden.
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
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Antragsteller*in: | Thorsten Maruschke (KV Hagen) und 59 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 43%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 04.01.2025, 13:33 |