Die Formulierung präzisiert, dass eine konsequente Umsetzung von Barrierefreiheit neben dem analogen, selbstverständlich auch den digitalen Raum umfasst. Die digitale Barrierefreiheit bezieht sich dabei unter anderem auf Software, digitale Dienstleistungen, wie Onlineshops, digitale Dokumente und Kommunikation, wie PDFs und E-Mails, sowie Hardware, wie Braillezeilen und barrierefreie Tastaturen.
Dabei ist es erforderlich, Barrierefreiheit Ende-zu-Ende zu denken. Denn die Barrierefreiheit von digitalen Dienstleistungen, wie sie im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz festgeschrieben ist, ist oft nur ein erster Schritt, da sie über den gesamten Dienstleistungsprozess barrierefrei sein muss. Beispielsweise ist den Nutzer*innen wenig geholfen, wenn Onlineshops barrierefrei sind, aber die Waren dann in nicht barrierefreie Paketshops oder Packstationen geliefert werden.