Familien haben das Recht zusammenzuleben, auch wenn sie unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen. Dieses Recht muss gestärkt werden, in dem bestehende unnötige Hindernisse endlich abgebaut werden.
Es ist unmenschlich, dass Familien teils ein Jahr und länger auf die Bearbeitung der nötigen Visa zur Familienzusammenführung warten müssen. Die Warte- und Bearbeitungszeiten müssen deutlich verkürzt werden. Nur eine garantierte Höchstwartezeit von 6 Monaten - bei Vorliegen aller Voraussetzungen - schafft den nötigen Druck zum Ausbau der nötigen Ressourcen.
Die Möglichkeit zur Familienzusammenführung spielt für immer mehr Menschen in unserem Einwanderungsland eine wichtige Rolle. Das betrifft deutsche Staatsbürger:innen und EU-Bürger:innen deren Ehepartner:innen von außerhalb der EU nach Deutschland ziehen möchten. Die Familienzusammenführung betrifft Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, für die Deutschland nur attraktiv ist, wenn sie hier mit ihren Familien zusammen leben können. Und sie betrifft Geflüchtete, welche vor oder während der Flucht von ihrer Familie getrennt wurden.
Der Schutz der Familie ist ein Menschenrecht (Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Art. 6 Grundgesetz). Leider gibt es bei der Familienzusammenführung aktuell teils unmenschlich lange Wartezeiten insbesondere zur Beantragung und Vorsprache an den deutschen Auslandsvertretungen von teils einem Jahr und länger. Dies betrifft nur die erste Beantragung, die darauf folgende Bearbeitung der Anträge kann weitere Monate dauern. Diese langen Wartezeiten sind keine vorübergehenden Zustände, sondern haben sich in den letzten Jahren teils noch deutlich verlängert.
Beispielhaft aktuelle Wartezeiten für einen Termin zur Beantragung eines Visums (Stand 05.01.25):
- Deutsche Botschaft Tunis: mehr als 1 Jahr
- Deutsche Botschaft Rabat: mehr als 1 Jahr
- Visastellen in der Türkei: bis zu 11,5 Monate
- Deutsche Botschaft Algier: mehr als 7 Monate
- Deutsche Botschaft Kairo: 6 Monate
- Deutsche Botschaft Washington D.C.: 3-4 Wochen
Hinter diesen Zahlen stehen Familien, die für lange Zeit unnötig getrennt werden, weil teilweise nicht ausreichende Ressourcen vorhanden sind. Die Menschenrechte, unsere Verfassung und unser Status als modernes Einwanderungsland verpflichten uns dazu, diesen Missstand endlich zu beheben. Dies schaffen wir nur, indem wir - bei Vorliegen aller Voraussetzungen - eine Höchstwartezeit von 6 Monaten auf ein Visum zur Familienzusammenführung garantieren.
Es ist ungerecht, dass für den Familiennachzug zu deutschen Ehepartner:innen die Vorlage eines A1 Deutschzertifikats verlangt wird, dies für den Familiennachzug zu in Deutschland lebenden EU-Bürger:innen jedoch nicht notwendig ist. Diese Ungleichbehandlung muss abgeschafft werden.
Deutschland verlangt für die Erteilung eines Visums zum Familiennachzug nach Deutschland Kenntnisse auf dem Niveau A1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. Diese müssen in der Regel bereits bei der Beantragung eines Visums zum Familiennachzug durch ein A1-Zertifikat nachgewiesen werden. Gleichzeitig gibt es von dieser Vorgabe eine Reihe von Ausnahmen, zum Beispiel für den Familiennachzug zu in Deutschland lebenden EU-Bürger:innen oder für „privilegierte Ausländer“ im Sinne des § 41 AufenthV. Das ist eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung.
Zusätzlich schafft diese Rechtslage unnötige Hürden, denn nicht immer ist der Erwerb eines A1-Zertifikates einfach möglich. Dies ist oft mit hohen Kosten für Deutschkurse und den Deutschtest verbunden. Auch gibt es je nach Herkunftsstaat auch nur wenige Möglichkeiten, überhaupt die nötigen Sprachkenntnisse zu erwerben und den Test abzulegen.
Familienangehörige, welche zu deutschen Staatsangehörigen nachziehenden, können Deutschkenntnisse viel einfacher erwerben, wenn sie in Deutschland angekommen sind. Daher muss die Voraussetzung der Sprachkenntnisse vor der Einreise endlich für alle abgeschafft werden.