Ziel einer rechtsstaatlichen Asylpolitik muss sein, den Menschen, die ein Recht auf Asyl haben, dieses zu gewähren. Dies kann nur gelingen, wenn gleichzeitig jene, die kein Recht haben sich hier aufzuhalten, wieder ausreisen. Hierzu muss gegebenenfalls Zwang angewendet werden. Angeordnete Rückführungen notfalls mit staatlicher Gewalt durchzuführen, ist elementarer Bestandteil einer rechtsstaatlichen Asylpolitik.
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
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Antragsteller*in: | Maximilian Gleich (KV Esslingen) und 59 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 17%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.01.2025, 13:31 |