Jugendsozialarbeit ist nur eine Jugendhilfeleistung von vielen. Diese einzelne Leistung explizit zu priorisieren, während andere, gleich-wichtige Aufgaben der Jugendhilfe ebenfalls nicht von Kommunen finanziert werden können, ist nicht vermittelbar.
Sämtliche Angebote der Jugendhilfe sollten unabhängig der finanziellen Lage einer Kommune bedarfsgerecht zur Verfügung stehen, damit sich alle jungen Menschen in Deutschland zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln können und Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden.