*** ES HANDELT SICH UM EINE AKTUALISIERTE VERSION DES ANTRAGES
WP-01-K3: Frieden in Freiheit sichern – innen und außen
***BITTE UNTERSTÜTZT DIESEN DA ER NOCH EINIGE VERBESSERUNGEN ENTHÄLT UND HOFFENTLICH MEHR CHANCEN AUF ZUSTIMMUNG HAT***
Die Situation im Nahen Osten hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert, und besonders die Ereignisse des 7. Oktobers 2023 haben eine neue Dimension des Konflikts zwischen Israel und der Hamas hervorgebracht. Dieser Angriff hat nicht nur zu schrecklichen Verlusten auf israelischer Seite geführt, sondern auch die Handlungen der israelischen Armee in Gaza, Westjordanland, sowie später im Libanon und Syrien ausgelöst. Die israelische und palestinensische Zivilbevölkerung leidet enorm, da der militärische Konflikt zu tausenden von zivilen Toten und Millionen von Vertriebenen geführt hat sowie auf beiden Seiten der Verdacht von Menschenrechts- und Kriegsverbrechen besteht. Ein Menschenrechtsverbrechen darf niemals als Rechtfertigung für ein weiteres dienen. Darüber hinaus beobachten wir eine besorgniserregende Verschärfung der illegalen Siedlungspolitik durch die israelische Regierung, insbesondere seit Beginn der israelischen Militäraktion in Gaza. Der fortgesetzte Ausbau von Siedlungen im Westjordanland und nun auch auf syrischem Boden widerspricht dem Völkerrecht. Diese Siedlungen stellen eine direkte Bedrohung für die Sicherheit und die Existenz der Palästinenser*innen dar und verschärfen die Aussicht auf eine friedliche Zwei-Staaten-Lösung.
In diesem Zusammenhang ist es von entscheidender Bedeutung, dass Deutschland als Mitglied der internationalen Gemeinschaft eine klare Haltung zur Menschenrechtssituation in der Region bezieht und sich dafür einsetzt, dass die Verantwortlichen für Völkerrechtsverbrechen auf beiden Seiten zur Rechenschaft gezogen werden. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) leistet hier wertvolle Arbeit, und es ist wichtig, diese Bemühungen zu unterstützen.
Unsere Version strukturiert sich wie folgt. Im ersten Teil haben wir eine Passage des BTWprogramms von 2021 wieder aufgenommen, da es für uns inakzeptabel ist, dass die Sprache in unserem Programm in Klarheit abgeschwächt wird, während die Situation mehr denn je Klarheit und das Hochhalten von Menschenrechten bedarf. Im Mittelteil leiten wir ein Bekenntnis zum Internationalen Strafgerichtshof als Verfechter für Menschenrechte ein. Wir schließen mit dem zentralen Bekenntnis, dass ein Menschenrechtsverbrechen niemals als Rechtfertigung für weitere dienen darf. Dies ist das Kernelement unserer Position.
Mit unserem Antrag möchten wir als Grüne eine klare Haltung zu den aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten einnehmen. Eine sehr schwierige Aufgabe. Wir setzen uns für eine Politik ein, die Menschenrechte und internationales Recht achtet, und wir fordern die Bundesregierung auf, sich aktiv für einen Waffenstillstand und eine friedliche politische Lösung des Konflikts einzusetzen. In den aktuellen Zeiten, in denen geglaubte Gewissheiten, wie das Bekenntnis zu Völkerrecht angezweifelt werden, müssen wir als Grüne, darauf hinwirken, dass die deutsche Bundesregierung unmissverständlich zum Völkerrecht und Menschenrechtsschutz steht - im Inland, als auch in der Außenpolitik - gerade als historische Verantwortung.
Quellen & Referenzen zur Unterstützung unseres Antrags:
Interview mit Mitglieder der IDF zum Ziel der systematischen Landnahme und Vertreibung in Gaza (20.12.2024)
Hintergrund von des rechtswissenschaftlichen Portals Legal Tribune Online bzgl des Haftbefehls gegen Netanjahu (25.11.2024)
Ausführliches Q&A zur Lage des Völkerrechts im aktuellen Konflikt, bereitgestellt durch das in Berlin ansässige European Centre for Constitutional and Human Rights.