Die Ukraine verteidigt seit 2014 ihre Souveränität und volle territoriale Integrität. Die europäischen Sanktionen gegen Russland begründen sich seit 2014 auch dadurch. Unabhängig eines möglichen Zeithorizonts der vollen Wiederherstellung der Ukraine in ihren international anerkannten Grenzen von 1991 und möglicher Zwischenentwicklungen bis dahin muss dies das Ziel bleiben, auch zur Aufrechterhaltung der europäischen Friedensordnung, nach der Grenzen nicht mit Waffengewalt verschoben werden dürfen.
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
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Antragsteller*in: | Robin Wagener (KV Lippe) und 60 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 33%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 05.01.2025, 22:31 |