Clubkultur ist von Verdrängung und dauerhafter Schließung bedroht. Zuletzt musste der Berliner Club "Watergate" zum Jahreswechsel schließen. Aber auch in ostdeutschen Städten oder dem ländlichen Raum stehen die Clubs unter Druck.
Die Bedrohung der Clubkultur wird durch eine Vielzahl planungs- und emissionsschutzrechtlicher Herausforderungen, der Lohn- und Kostenentwicklung sowie dem Nutzungsverhalten nach der Corona-Pandemie verschärft.
Das droht in der Konsequenz dazu, dass die Clubs, die ein hochwertiges, vielfältige und sorgsam kuratiertes Programm bieten, Safe-Spaces für Subkultur oder von Diskriminierung betroffenen Gruppen sind und sich bspw. um Awareness oder Safer-Nightlife bemühen, zugunsten von Diskotheken mit reiner Gewinnerzielungsabsicht, schlechteren Arbeitsbedingungen und weniger gesellschaftlichen Engagement aufhören müssen.
Daher ist es geboten, dass wir uns als Partner*innen der Clubkultur und der entsprechenden Verbände unmissverständlich für die Clubkultur positionieren und präzise darstellen, welche Maßnahmen wir für die Clubkultur ergreifen wollen.
Zu Satz 1: Der bisherige Satz wird in der Außenwirkung der Dramatik des "Clubsterbens" und der aktuellen Herausforderungen nicht gerecht. In Berlin haben zahlreiche Clubs das Aus angekündigt, weitere drohen durch die A100 überplant zu werden, mit der Distillery musste der älteste Club Ostdeutschlands in Leipzig sowie mindestens zwei weitere Clubs schließen. In einer Befragung der LiveKomm erklärten mehr als die Hälfe der Clubs, dass sie ohne ausreichende staatliche Unterstützung in den kommenden 12 Monaten schließen werden müssen. Bei den Berliner Clubs gaben sogar fast Zweidrittel eine eher negative wirtschaftliche Prognose an.
Zu Satz 2: In dem aktuellen Entwurf einer Novelle der BauNVO sollen "Musikclubs" als eigene Kategorie geschaffen werden, ohne diese hinreichend zu definieren. Auch sollen diese "Musikclubs" vorallem in "urbanen Gebieten" zulässig sein, welche allerdings kaum verbreitet sind. Damit weicht die Novelle einerseits von dem Grundsatzbeschluss der Anerkennung als Kulturort ab, anderseits beschränkt er die Zulässigkeit der Clubs weiterhin massiv. Daher sollte hier soweit rechtlich möglich den Stellungnahmen der LiveKomm bzw. des Bundesrates gefolgt werden.
Zu Satz 3: Durch die entsprechenden Verbände wird gefordert, dass Kulturschall anders bewertet wird als Gewerbeschall. Hierbei wird auf die zeitliche Beschränkung, die abwechselnden Geräuschkulisse und die Art des Schalls abgestellt. Ferner wird diskutiert inwieweit Lärm der Zuschauer*innen dem Veranstalter zugerechnet werden kann. Diese Möglichkeit gilt es zu prüfen und ansonsten immerhin die TA Lärm so zu überarbeiten, dass die Spielräume besser für die Clubkultur genutzt werden und für Clubs- und Kommunen lebensnah ausgestaltet werden oder die Ausnahmeregelungen für die Menschen handhabbar sind.
Zu Satz 4: Über ein klares Bekenntnis zur Verstetigung der Förderkulisse hinaus, sollten die Vorschläge der entsprechenden Verbände ernst genommen werden weitere Fördermodelle oder Umlagensysteme zu etablieren oder zu befördern. Dabei sollte als Förderziel insbesondere die Nachwuchsförderung sowie kleine Veranstaltungsorte im Fokus stehen.
Weitere Informationen finden sich hier:
https://www.clubcommission.de/pressemitteilung-clubsterben-ist-wieder-an-der-tagesordnung/