Deutschland ist ein Geldwäscheparadies. Das liegt auch daran, dass es für Kriminelle wegen der fehlenden Barzahlungsobergrenze sehr einfach ist, inkriminiertes Geld über gesplittete Barzahlungen ohne Spuren in reguläre Wirtschaftskreisläufe einzuspeißen, so zu waschen und die kriminelle Vortat zu verschleiern. Deswegen empfehlen die Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis (Bspw. FATF, Bundesrechnungshof, Institut Finanzwende, Zollgewerkschaft etc.) seit langem, es dem Vorbild anderer europäischer Staaten gleichzutun und eine allgemeine Barzahlungsobergrenze einzuführen, die deutlich unter der von der EU Kommission vorgeschlagenen Grenze von 10.000 Euro liegt. Eine Barzahlungsobergrenze von 5000 Euro macht Geldwäsche in Deutschland für Kriminelle unattraktiver sowie deutlich schwieriger und sollte daher endlich umgesetzt werden.
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
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Antragsteller*in: | Bruno Hönel (KV Lübeck) und 54 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 40%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.01.2025, 10:10 |