Der bisherige Text erwähnt die Bedeutung von Rechtsanwält*innen für den demokratischen Rechtsstaat an keiner Stelle. Sie sind aber neben Richter*innen und Staatsanwält*innen eine tragende Säule unserer Justiz. Das wird hier gewürdigt.
Ein großer Erfolg unserer Regierungszeit war die Einführung eines Pflichtanwalts nicht nur für alle Menschen in Untersuchungshaft, sondern auch für alle, die in Ausreise- oder Abschiebehaft genommen werden (nicht für alle Menschen in einem Asylverfahren, wie teilweise fälschlich behauptet wird). Sowohl die Justizminister aus CDU/CSU und SPD als auch die Unionsbundestagsfraktion versuchen dieses Recht auf anwaltlichen Beistand in Haft, was eigentlich eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit sein sollte, momentan massiv anzugreifen. Deshalb sollten wir uns eindeutig dazu bekennen, dass jedeR der/die in Deutschland in Haft genommen wird, egal in welcher Form, eineN Anwält*in verpflichtend an die Seite gestellt bekommt.