Medien sind in unserem Land bislang entweder „Öffentlich-rechtlich“ oder „Privat“. Dies sorgt dafür, dass gemeinnützige Medien in einer Grauzone agieren und Sie auf das Wohlwollen von Finanzbehörden angewiesen sind. da Journalismus in der Abgabenordnung (AO) nicht unter den steuerlich begünstigten Zwecken aufgeführt wird. Eine lebendige Demokratie braucht aber von der Zivilgesellschaft privat-finanzierte Medien, die weder vom Staat finanziell abhängig noch den ökonomischen Zwängen des freien Medienmarktes ausgesetzt sind. Freier, kritischer Journalismus muss die Möglichkeit haben rechtssicher auf Spendenbasis finanziert werden zu können. Propagandamedien können zudem nicht Nutznießer einer Gemeinnützigkeit von Journalismus werden. Das schließen die Vorgaben der AO (Extremismusverbot, Förderung von Toleranz und Völkerverständigung §51, 3; Allgemeinwohl §52, 1) aus.
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
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Antragsteller*in: | Ole Krüger (KV Rostock) und 53 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 35%) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.01.2025, 18:35 |