An erster Stelle muss der Friedensauftrag stehen, dem der Abschreckungs- und Verteidigungsauftrag zu dienen hat - neben der Diplomatie, einer Politik von Dialog, internationaler Zusammenarbeit, Integration und friedlicher Streitbeilegung etc. Friedenssicherung der Bundesrepublik basiert auf einem Verständnis von gemeinsamer Sicherheit.
Eine nur militärische Verteidigung ist von vorneherein aussichtslos. Sie muss eingebetet sein in Strukturen und Prozesse der Gesamtverteidigung, wo militärische und zivile Verteidigung gesamtstaatlich organisiert und von der Gesellschaft mitgetragen werden müssen. Im Entwurf fehlte bisher jeder Hinweis auf die Zivilverteidigung, wo der Nachholbedarf besonders groß ist. (vgl. die ganz anderen ZV-Realitäten z.B. in Finnland und Schweden.)