Der Verweis auf die Sozialhilfe in diesem Kontext stellt eine Verbindung zwischen Eingliederungshilfe und Sozialhilfe her, die es nicht mehr geben soll. Eingliederungshilfen sollten unabhängig von der Einkommenssituation eines Menschen gewährt werden. Dies steht im Einklang mit den Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben fordert. Die UN-BRK betont, dass Unterstützungsleistungen nicht an finanzielle Voraussetzungen geknüpft sein dürfen, um Diskriminierung zu vermeiden und die Autonomie und Würde der Betroffenen zu wahren. Eine Trennung der Eingliederungshilfe von der Sozialhilfe ist daher notwendig, um sicherzustellen, dass alle Menschen mit Behinderungen die benötigte Unterstützung erhalten, unabhängig von ihrem Einkommen.
Antrag: | Frieden in Freiheit sichern – innen und außen |
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Antragsteller*in: | KV Saale-Holzland-Kreis (dort beschlossen am: 06.01.2025) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.01.2025, 07:58 |